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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ziel des LkSG ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie zum Beispiel des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Wir unterstützen das Ziel des LkSG, weil uns Menschenrechte wichtig sind. Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst, die allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte zu achten und die damit verbundenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umfassend wahrzunehmen. Deshalb achten wir auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang unserer eigenen Lieferketten oder in unserem eigenen Geschäftsbereich.

Sollten Sie in Bezug auf diese Verantwortung unzufrieden mit uns sein, ist es uns wichtig, dass Sie uns Ihr Anliegen mitteilen. Bitte nutzen Sie dafür den unten stehenden Button. So erhalten wir alle für Sie und uns wichtigen Informationen. Ergänzende Unterlagen können Sie uns gerne via E-Mail oder Fax zur Verfügung stellen. Selbstverständlich melden wir uns kurzfristig bei Ihnen.

Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung (Rules of Procedure). Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Kontakt

Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
Beauftragter Lieferketten-Compliance

lieferkettensorgfaltspflichten
@sparkasse-pdh.de

Berichte und Erklärungen

Berichte und Erklärungen zum Beschwerdeverfahren und zum Lieferkettengesetz

Information Beschwerdeverfahren zum Dokument
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
(Deutsch)
zum Dokument
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
(Englisch)
zum Dokument
Grundsatzerklärung zum Dokument
Eigenerklärung (Deutsch) zum Dokument
Eigenerklärung (Englisch) zum Dokument
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