Seit dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro (gilt auch für Gegenwerte in Sorten über 2.500 Euro) eine Erklärung zur Herkunft inkl. der Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Nachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen über 10.000 Euro (auch in Teileinzahlungen) müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes unverzüglich vorzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insb. nach § 43 GwG, zu beachten haben.